Prof. Dr. Joachim Wuermeling

Prof. Dr. Joachim Wuermeling forscht an der ESMT Berlin zur Digitalisierung des Finanzwesens und ist als Rechtsanwalt in dem Frankfurter Büro der Anwaltskanzlei A&O Shearman tätig. Bis Ende 2023 war er Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Zuvor hatte er Leitungsfunktionen in der Bank- und Versicherungsbranche inne, war Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und Mitglied des Europäischen Parlaments. Wuermeling ist von Hause aus Jurist und begann seine Laufbahn in der bayerischen Ministerialverwaltung.

„Die Digitalisierung des Finanzwesens fing schon vor zwanzig Jahren an, hat aber jetzt eine enorme Geschwindigkeit aufgenommen. Online-Banking, mobiles Banking waren einige Stationen. Der nächste große Schritt ist aus meiner Sicht jetzt die Verlagerung von Transaktionen auf die Blockchain.“
„Für jedes Unternehmen hält der digitale Euro ein großes Innovationspotenzial bereit. Denn der digitale Euro, wie auch anderes digitales Geld, hat eine Funktionalität, die klassisches Geld nicht hat. Es kann programmiert werden. Was heißt das? Es kann eine Zahlung automatisch ausgelöst werden, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist. Dieses Ereignis kann z.B. sein, ein Gut wird geliefert, eine Dienstleistung wird erbracht, eine Maschine ist für einen gewissen Zeitraum gelaufen. Die Erbringung der Leistung wird mit digitalen Signalen festgestellt, etwa Geodaten, Messgeräte oder Fotos. Die Automatisierung der Zahlung bedeutet, man braucht keine Rechnung mehr stellen, man braucht keine Sorge mehr haben, dass rechtzeitig oder überhaupt bezahlt wird, Der Kunde muss nicht nachverfolgen, ob der Lieferant überhaupt geleistet hat, weil das digital festgestellt wird. Das bedeutet enorme Effizienzgewinne in dem Unternehmen bei der Abwicklung Ihrer Leistungsbeziehungen.“
„Vielleicht mag es überraschen, aber in dem Feld von Tokenisierung, von Blockchain, von Digital Assets sehe ich eine große Offenheit des Gesetzgebers und der Behörden, die Innovation ermöglichen möchten. Natürlich ist es Aufgabe von Finanzaufsichtsbehörden die Risiken auch in den Blick zu nehmen. Das tun sie auch, aber es wird dort eher maßvoll vorgegangen. Warum? Weil sich sowohl die Zentralbanken, die Finanzaufseher und die Gesetzgeber in Brüssel und Berlin von den neuen Technologien am Ende einen effizienteren, einen sichereren und einen fungibleren Finanzmarkt versprechen. Sie treibt die Hoffnung an, dass die Finanzstabilität als Ganzes durch die Nutzung von den neuen Technologien gestärkt und nicht geschwächt wird.“