Prof. Dr. Florian Möslein

Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London), ist Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung und Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Er ist zudem stellvertretender Direktor des hessischen Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift „Recht Digital“. Florian Möslein hat das erste Lehrbuch zum Recht der Digitalisierung mitverfasst und zahlreiche Kommentierungen und Aufsätze zu Rechtsfragen rund um Blockchain und Künstliche Intelligenz veröffentlicht.

 

„Die MiCAR ist eine europäische Verordnung. Die Abkürzung steht für Markets in Crypto Assets Regulation, also Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Das ist eine Verordnung, die im Jahr 2023 von der Europäischen Union verabschiedet worden ist. Sie regelt Märkte für Kryptowerte europaweit. Der Gedanke dahinter ist, dass man sich an den Regeln orientiert, die für Kapitalmärkte gelten, aber Kryptowerte nicht einfach den bestehenden kapitalmarktrechtlichen Regelungen unterwirft, sondern ein neues Regelwerk [schafft], das viele Parallelen zu kapitalmarktrechtlichen Regeln enthält, aber zusätzlich an die Eigenheiten, an die Besonderheiten von Kryptowerten angepasst ist und deshalb dann doch auch eine Reihe von Unterschieden zu dem klassischen Kapitalmarktrecht enthält.“
„Der Gesetzgeber sollte mutiger sein, sollte nicht nur in Teilbereichen so tun, als ob Token etwas wären wie körperliche Gegenstände, sondern er sollte das Privatrecht der Token grundsätzlich neu regeln und idealerweise sollte das nicht der deutsche Gesetzgeber tun, sondern der europäische, denn Token sind etwas, was gerade weil es nicht körperlich ist, sehr leicht […] zwischen unterschiedlichen Mitgliedstaaten übertragen werden kann.“