Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., ist Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung) an der Philipps-Universität Marburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, im Geld- und Währungsrecht, im Wirtschaftsrecht der Digitalisierung, im Handels- und Wertpapierrecht sowie in der Rechtsvergleichung.
„Mein erster Kontakt zu Blockchain ist eine Gedächtnis-Nachforschfrage, weil ich in der Tat noch mal überlegen muss, wo denn genau der erste Kontakt wirklich herkommt, wo er zustande kam. Ich würde sagen, es gibt so zwei Erzähllinien an dieser Stelle. Die eine kommt daher, dass ich ursprünglich mich schon seit dem Jahre 2010, seit dem Beginn meiner wissenschaftlichen Laufbahn, mit dem Zahlungsverkehr und mit Geld befasst habe, vor allem aus juristischer Sicht: Was ist denn Geld? Wie werden Zahlungen abgewickelt? Welche Prozesse laufen rechtlich ab? Wenn ich mit einer Kreditkarte beispielsweise in einem Supermarkt zahle oder im Onlinehandel zahle oder eine Lastschrift aufgebe, eine Überweisung tätige? Welche rechtlichen Fragen sind damit verbunden? Auch im Falle von Missbrauch etc.? Also ich komme so ein bisschen aus der Materie von Geld und Zahlungen und dann hat natürlich das Phänomen Bitcoin und alles, was damit zusammenhängt, natürlich einen unmittelbaren Geld und Zahlungsbezug und daher bin ich von dem Bereich Zahlungsverkehr und Geld in den Kryptobereich hineingekommen. Das ist eine Linie und die zweite Linie ist meine Inspiration und Kontakte, die ich in Marburg an der, nach meiner Berufung 2015 an die Universität Marburg hatte, insbesondere der Austausch auch mit meinem Kollegen und Co-Direktor an unserem Institut, Florian Möslein. Gemeinsam sind wir auf Erkundungstour gegangen, was da erforscht werden sollte. Und die zwei Linien, glaube ich, haben mich in den in den Kryptobereich gebracht.“
„Und genau in dem Bereich des Zivilrechts, des Privatrechts, da haben wir eine große Lücke im Bereich der Regelungen für diese Token, aber auch für den Bereich der Tokenisierung. […] Weil, der Token ist keine Sache, die wir angreifen können, dafür haben wir im BGB Regelungen, aber da passt das nicht, es ist keine Sache zum angreifen. Es ist auch keine Forderung, die wir haben. Wir haben im Prinzip im BGB, um die Auflistung ein bisschen abzukürzen, wir haben kein passendes Korsett für einen Blockchain-Token. Weil der Blockchain-Token so neu und so viel anders ist im Vergleich zu dem, was der BGB-Gesetzgeber irgendwo mitgeregelt hat, dass wir dafür wirklich neue Regeln brauchen, nach dem Motto „Kann man daran überhaupt Eigentum begründen? Wie kann man das übertragen? Was passiert mit solchen Token in der Insolvenz? Wie werde ich geschützt, wenn mir so ein Token gehört? Vor Eingriffen und Zugriffen anderer, kann man einen Token stehlen beispielsweise, wie kriege ich ihn wieder zurück, wenn ein anderer ihn heimlich entwendet hat oder nutzt oder etwas daran beschädigt untechnisch gesprochen? Welche Ansprüche habe ich dann?“ Und da ist der Token im Vergleich zu dem, was wir im BGB geregelt sehen, wie körperliche Sachen, Forderungen, andere Rechte, ist einfach so anders und so neu, dass wir dafür neue Regeln im BGB brauchen. Und dieses, wie ich es nenne, Privatrecht der Token, das fehlt derzeit noch in der deutschen Rechtsordnung.“
„Und diese Tokenisierung gibt es natürlich nicht nur für Finanzprodukte, sondern etwa auch für CO₂-Zertifikate. Nimmt man den Energiesektor insgesamt, finden sich dort zahlreiche Anwendungsgebiete. Das heißt: Es geht darum, Bewusstsein zu schaffen für die Potenziale der Tokenisierung, für die konkreten unternehmerischen Tätigkeitsfelder von Startups, aber auch von etablierten kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das ist, glaube ich, eine große Herausforderung – neben der rein rechtlichen Frage: Was ist zulässig, was ist nicht zulässig und wie lässt sich das rechtskonform umsetzen? Und genau hier setzt das Projekt „KrypToFi“ – bei diesen Herausforderungen – an. Warum brauchen wir überhaupt dieses KrypToFi-Projekt, an dem wir hier arbeiten? Was ist der Mehrwert? Warum sollte man es fördern? Und welchen wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen bringt es? Wir wollen ein Bewusstsein schaffen: was kann man mit Tokenisierung machen? Was ist das überhaupt? Wo können wir damit hinkommen? An dieser Stelle geht es also zunächst darum, modern gesprochen „Awareness“ zu kreieren. Die zweite Ebene besteht darin, auch beim Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für Tokenisierung zu unterstützen – speziell im Finanzmarktbereich. Also: Für welche Anwendungsfelder lassen sich Tokens schon jetzt nutzen? Wo bestehen noch Restrisiken?“