Felix Pinkepank, LL.M. (Cape Town), ist Rechtsanwalt bei YPOG in der Praxisgruppe Banking + Financial Services. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Aufsichtsrecht zu DLT-basierten Geschäftsmodellen, mit besonderem Fokus auf das Zahlungsdiensterecht sowie das europäische DLT-Pilotregime.
„Das heißt, wenn ich Wertpapiere habe, die auf der Blockchain liegen, die dezentral gespeichert sind, steht das im Widerspruch mit der Verpflichtung zur Einbuchung von Wertpapieren im Effektengiro eines Zentralverwahrers. Genau da setzt das DLT-Pilotregime an und sagt, dass ich genau von dieser Verpflichtung der Einbuchung im Effektengiro eine Ausnahme beantragen kann. […] Das heißt, ich bin nicht mehr verpflichtet, die Wertpapiere zentral bei einem Zentralverwahrer einzubuchen, sondern ich kann sie dezentral auf der Blockchain erfassen.“
„Wenn man sich die Abwicklung anschaut, besteht sie im Grunde aus zwei Elementen. Das ist einmal die Übertragung des Wertpapiers und einmal der Transfer des Geldes. Hinsichtlich der Übertragung des Wertpapiers auf der Blockchain gibt es zahlreiche Lösungen und hier würde ich sagen, ist das Problem gelöst. Was lange nicht gelöst war, war die Abwicklung der Geldseite, das heißt der Geldtransfer, weil es einfach an einer adäquaten Blockchain-basierten Lösung fehlte. Inzwischen haben sich zwei Lösungen etabliert. Das ist zum einen die Abwicklung über E-Geld-Token. […] Und dann gibt es neben der Abwicklung mittels E-Geld-Token natürlich eine andere Lösung, nämlich die Abwicklung in Zentralbankgeld. Und hier gibt es wiederum zwei unterschiedliche Optionen. Das ist einmal die Option, dass ich Zentralbankgeld tokenisiere. […] Zum anderen Lösungen wie die von der Deutschen Bundesbank entwickelte „Trigger Solution“, bei der Blockchain-Transaktionen mit Zahlungen im bestehenden Zentralbankzahlungssystem verknüpft werden. […] Und wenn man sich jetzt am Markt so ein bisschen umhört und schaut, was die favorisierte Lösung ist, also insbesondere auch die Risikomanager und die Treasury Abteilung der institutionellen Investoren fragt, dann sieht man, dass die Abwicklung in Zentralbankgeld, insbesondere für großvolumige Wertpapiergeschäfte favorisiert wird. […]“